Auswahl und Zusammenarbeit

Für die Auswahl der Partner gelten die oben genannten Voraussetzungen. Während die „muss“-Voraussetzungen als Mindestmaß für eine Kooperation mit der blueplanet Investments AG und ihren Beteiligungen gelten, sind die „soll“-Voraussetzungen als Entwicklungspotenzial zu verstehen und werden bei der Wettbewerbssituationen zwischen verschiedenen Anbietern zur Bewertung berücksichtigt. Die blueplanet Investments AG fördert die Entwicklung aller Partnerunternehmen in Richtung Nachhaltigkeit und setzt sich dafür ein, dass ihre Beteiligungen die Partner bei ihrer Entwicklung unterstützen.

Eine große Rolle spielt die Kommunikation mit den Partner- und Vertragsunternehmen. Wir kommunizieren unsere Anforderungen und unseren Code of Conduct aktiv und fordern ein, dass Partner- und Vertragsunternehmen, diesen akzeptieren und auch bei ihren eigenen Geschäftspraktiken nicht hiergegen verstoßen.

Bevor die blueplanet Investments AG oder eine ihrer Beteiligungen eine Zusammenarbeit mit einem Lieferanten oder Partner eingeht, wird dieser im Hinblick auf die oben genannten Punkte überprüft. Der Umfang der Überprüfung über die Einhaltung der Voraussetzungen soll dem Umfang der der Zusammenarbeit angemessen sein.

Bei einmaligen Transaktionen (bis zu einem bestimmten Wert) und Transaktionen von geringem Wert kann eine interne Analyse anhand von öffentlich zugänglichen Informationen durch die auswählende Gesellschaft durchgeführt werden. Zusätzlich sollte eine Selbstauskunft vom Partner eingefordert werden. Die Selbstauskunft soll eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Managementvorgaben und –prozesse sein, welche die nachhaltige Bereitstellung der Dienste und Produkte sicherstellt. Gibt es CSR- und Nachhaltigkeitsberichte werden diese in die Due-Dilligence Prozesse mit einbezogen.

Informationen über folgende Punkte sollen hier positiv in die Bewertung der Partner eingehen:

  • Nachweis über Zertifikate mit Bezug zur Nachhaltigkeit (z.B. im Bereich Umweltschutz oder Arbeitsstandards)
  • Einhaltung von nicht-zertifizierbaren Standards
  • Klare Zuweisbarkeit des Themas Nachhaltigkeit zu einer Person im Top-Management
  • Mitgliedschaft in entsprechenden Industrieinitiativen und Verbänden
  • Veröffentlichung von KPIs im Bereich Nachhaltigkeit
  • eigener Verhaltenskodex zu Nachhaltigkeit
  • Ergebnisse vorheriger Prüfungen mit Angabe des Prüfers und Umfang der Prüfung

Bei umfangreicheren Kooperationen muss eine weitergreifende Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben durchgeführt werden. In diesem Fall sollte entweder ein externer Auditor berufen werden, um den Partner zu bewerten oder durch eigenes Personal ein Screening erfolgen. Die folgenden Punkte sollten dabei überprüft werden:

  • Standortbegehung: Visuelle Beurteilung der Standorte auf sichtbare Verstöße.
  • Gespräche mit dem Management: Unternehmensrichtlinien und Umsetzung, Einsatz von Managementsystemen, Gehältern, Arbeitszeiten usw.
  • Gespräche mit den Mitarbeitern: Mögliche Themen sind unter anderem die Arbeitsbedingungen, Ressourcennutzung, Geschlechtergerechtigkeit, etc. Es sollten Diskussionen mit einer repräsentativen Anzahl von Mitarbeitern geführt werden.
  • Dokumentenauswertung: Überprüfung der Personalakten, Gesundheitsdokumente und Sicherheit, Informationen über Arbeitszeiten, Daten über Emissionen, Material, etc. und Energieverbrauch soweit verfügbar.

Nach der Auswahl eines Partners werden alle Bewerber des Auswahlprozesses über das Ergebnis und die damit verbundenen Auswahlkriterien informiert. Die blueplanet Investments AG und ihre Beteiligungen gehen im Anschluss eine Partnerschaft mit dem ausgewählten Unternehmen ein und arbeiten gemeinsam an der Verbesserung der Umsetzung von Nachhaltigkeit innerhalb der Supply Chain.