Produktvorgaben

Die Mindestvoraussetzung eines Produktes innerhalb der blueplanet Investment Gruppe ist, dass es keinerlei Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellt. Dies bedeutet, dass sowohl beim Gebrauch als auch während der Herstellung des Produktes das menschliche Leben und dessen körperliche Unversehrtheit nicht gefährdet werden darf. Dies muss mit angemessenen Maßnahmen in der Produktentwicklung, beim Produktdesign, in der Produktion, in der Qualitätskontrolle und im Kundendienst sichergestellt werden. Hier müssen passende Schulungen und Informationen für Mitarbeiter/innen und Kunden von den produzierenden Unternehmen angeboten werden, um bspw. Fehlanwendungen auszuschließen.

Um sicherzustellen, dass es zu keiner Gefährdung kommt, müssen zumindest folgende Verfahren vorhanden sein:

  • Meldung von Abweichungen vom Produktionsprozess oder Produktvorgaben durch Mitarbeiter/innen
  • Meldung von Fehlanwendungen oder negativen Nebeneffekten durch Kunden
  • Meldung von Produktpiraterie und Maßnahmen zur Entfernung potenziell gefährdender Kopien

Bei der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten müssen sich die Beteiligungen der blueplanet Investments AG an die ethischen Leitlinien der Muttergesellschaft halten. Dies umfasst insbesondere den Ausschluss von Experimenten an Menschen ohne die vorherige Abklärung mit einer zuständigen Ethikkommission von unabhängiger Stelle. Zudem ist ein Test von Produkten an Menschen nur dann zulässig, wenn es sich um Medikamente, Arzneimittel oder ähnliche Stoffe handelt, die prinzipiell einen positiven Effekt auf die Gesundheit des Menschen haben. Hierbei muss darauf Wert gelegt werden, dass teilnehmende Personen die Art und den Zweck der Forschung verstehen, dass angemessene Verfahren zur Erlangung der Einwilligung nach Aufklärung eingehalten und dass angemessene Vertraulichkeitsregeln angewandt werden. Tierexperimente dürfen nur dann durchgeführt werden, solange sie im Zusammenhang einer Medikamentenzulassung notwendig sind. Das Management der blueplanet Investments AG versichert, dass es zu keiner Zeit bei blueplanet Investments AG oder einer seiner Beteiligungen, Experimente an Menschen und Tieren gegeben hat und diese auch bis auf die oben genannten Ausnahmen ausgeschlossen werden.

Bei der Auswahl, welche Unternehmen von blueplanet Investments AG mit einer Finanzierung und Management-Knowhow unterstützt werden, spielt die Dimension der ökologischen Nachhaltigkeit eine bedeutende Rolle. Ausgesprochenes Ziel der blueplanet Investments AG ist es, seinen Investoren die Möglichkeit zu bieten in Unternehmen zu investieren, deren ökologische Bilanz deutlich positiv ist. Daher achtet die blueplanet Investments AG selbst auf ihren eigenen ökologischen Fußabdruck und fordert dies gleichzeitig auch von ihren Beteiligungen.

Neben dem generellen Anspruch ökologisch nachhaltig zu agieren, schlägt sich dieser auch in expliziten Kriterien wieder. Daher achtet die blueplanet Investments AG bei ihren Finanzierungen von Produkten und Unternehmen auf diese Punkte:

  • Menge des CO² Ausstoßes
  • Verbrauch von Strom und Wasser
  • Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Materialien
  • Relativer Anteil von regenerativen Rohstoffen im Herstellungsprozess
  • Nutzung von wiederverwertbaren Rohstoffen & Recycling
  • Ökologisches Design für einen möglichst geringen Materialeinsatz
  • Freiwillige Nutzung von CO² – Zertifikaten
  • Einfluss auf den Klimawandel
  • Erhaltung von Ökosystemen und Biodiversität (dies beinhaltet den Schutz von gefährdeten Spezies und deren Lebensräumen)
  • Ausstoß von sonstigen schädlichen Emissionen und Verwendung von schädlichen Materialien
  • Haltbarkeit und Qualität
  • Anwendung von Standards wie der ISO 14001, ISO 14006, ISO 14040, ISO 14044 oder „The Ecological Footprint Standards 2009“ vom „Global Footprint Network“

Diese Liste ist nicht ausschließlich und die blueplanet Investments AG bewertet jedes Produkt und jede Finanzierung individuell und nimmt zusätzliche Kriterien auf, wenn dies notwendig ist, um ein nachhaltiges Investment zu sichern.

Zudem gibt es eine Reihe an weiteren Tätigkeiten und Prozessen, welche die Beteiligungen der blueplanet Investments AG nicht durchführen dürfen:

  • Industrielle Massentierhaltung oder Unterstützung dieser
  • Waffenhandel und Rüstungsimporte und -exporte
  • Suchtmittelvertrieb (Tabak, Alkohol, THC, etc.)
  • Medien im Erotikbereich und Prostitution
  • Pelzhandel
  • Waldzerstörung
  • CO2-intensive Prozesse

Die blueplanet Investments AG ist bestrebt, die folgenden Punkte für sich und ihre Beteiligungen zu erreichen:

  • kontinuierliche Verbesserungen des Umweltmanagements
  • Förderung des längerfristigen Ziels der Entwicklung eines nachhaltigen Unternehmens
  • Einführung von Photovoltaik System zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Reine Nutzung von Ökostrom bis Ende 2020 aller Betriebsstätten
  • Eigene Erzeugung erneuerbarer Energien und Unabhängigkeit von Zulieferern

Die blueplanet Investments AG wird in Zusammenarbeit mit Partnern daran zu arbeiten, bei sämtlichen zu produzierenden Produkten den Umweltschutz zu fördern, das Verständnis für die Umwelt zu verbessern und die Verbreitung von „best-practices“ im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit voranzutreiben.

Aktuell wird das Projekt „Ausgeglichene CO²-Bilanz“ durchgeführt, das an anderer Stelle beschrieben ist. Seit dem Jahr 2019 gilt in Deutschland das sog. Verpackungsgesetz für Recycling. Die deutschen Beteiligungen erwerben ausreichende Lizenzen zur Abdeckung ihrer Verpackungsnutzung. Die ecabiotec® AG bezieht ihren Strom von der ENTEGA Energie GmbH, welche sich explizit der Erzeugung von Strom aus ökologischen bzw. erneuerbaren Energien spezialisiert hat.

Neben der ökologischen Nachhaltigkeit kommt auch der Bewertung der sozialen Auswirkungen, sowie die Einhaltung der Leitlinien und Grundsätze sowie der Personalpolitik (an anderer Stelle definiert) der blueplanet Investments AG eine wichtige Rolle bei der Entscheidung einer Finanzierung von Produkten und Unternehmen zu.