Leitlinien gegen Korruption und Geldwäsche

Wir spiegeln für unserer Leitlinie gegen Korruption die der Vorgabe der „Global goals for sustainable development“. Diese ist abrufbar unter: www.globalgoals.org/anti-corruption-policy. Der maximale Wert von Geschenken liegt bei 20,00 € pro Halbjahr.

Ansprechperson für Fälle von Korruption ist Ulrike Goldau (ug[at]blueplanet-investments.com), die sich vertraulich um die Angelegenheit kümmert und entsprechende Gegenmaßnahmen einleitet, sowie eine gegebenermaßen strafrechtliche Verfolgung in die Wege leitet.

Die gesetzliche Direktive, an welcher sich unsere Leitlinie gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung orientiert, ist die EU Direktive 2015/849.

Durch die Geschäftstätigkeit der blueplanet Investments AG in verschiedenen Ländern in verschiedenen Regionen der Welt, besteht die Gefahr, dass Beteiligungen an und Umsätze von Tochterunternehmen zu illegalen Zwecken wie Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche gefälscht und missbraucht werden. Geldwäsche ist der Oberbegriff, der verwendet wird, um den Prozess zu beschreiben, bei dem Kriminelle das ursprüngliche Eigentum und die Kontrolle über die Erträge aus kriminellen Handlungen verschleiern, indem sie den Anschein erwecken, dass diese Erträge aus einer legitimen Quelle stammen. Terrorfinanzierung ist die Bereitstellung oder Einziehung von Geldern auf irgendeine Weise, direkt oder indirekt, mit der Absicht, dass sie verwendet werden sollen, oder in dem Wissen, dass sie ganz oder teilweise zur Verfolgung einer der im EU Rahmenbeschluss 2002/475/JI definierten Straftaten verwendet werden sollen. Um einem jeglichen Missbrauch dieser Art vorzubeugen verpflichtet sich die blueplanet Investments AG zu folgenden Leitlinien.

Beauftragter für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung ist Tobias Reips, Geschäftsführer der P.A.C.S. AG, der die Buchhaltung für die blueplanet Investments AG durchführt. Herr Reips ist Einzelhandelskaufmann, Buchhalter mit langjähriger Erfahrung und hat direkten Einblick in das Zahlenwerk unseres Unternehmens.

Die blueplanet Investments AG kooperiert umfassend mit allen Strafverfolgungsbehörden und gewährt diese Einsicht in Ihre Bücher, wenn dies gerichtlich legitimiert ist und keinen schweren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung darstellt. Vorfälle dieser Art werden intern im Bereich des Risikomanagementsystems dokumentiert und ein direkter Ansprechpartner definiert, welche/r per E-Mail/Telefon in Kontakt mit den Behörden tritt, um alle notwendigen Schritte im Vorfeld abzustimmen und den Prozess der Datenübergabe zu begleiten. Außerdem verpflichtet sich die blueplanet Investments AG dazu, dass die gemachten finanziellen Angaben zutreffend, valide, zeitgemäß und vollständig sind.

Präventiv sind innerhalb des Risikomanagement Maßnahmen getroffen, um potenzielle Vorgänge und Zahlungsströme mit Verbindung zur Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu identifizieren. Hierbei wird in Zukunft auch auf Registerlösungen der Behörden zurückgegriffen. Für Zulieferer und Großkunden wird eine Due-Diligence durchgeführt, welche wichtige Personen im Unternehmen identifiziert und sicherstellt, dass diese keine Verbindungen zu kriminellen Aktivitäten haben. Zudem werden Zahlungsströme von über 10.000€ stichprobenartig überprüft, um kriminelle Zusammenhänge auszuschließen.

Die blueplanet Investments AG verpflichtet sich keine Verrechnungspreissysteme zur Umgehung von Steuern zu etablieren.