Prozesse zur Sicherstellung der Leitlinien und Grundsätze

Zur Verwirklichung unserer Unternehmensleitlinien und zur Realisierung der gesteckten Ziele etabliert die blueplanet Investments AG ein prozess- und kundenorientiertes integriertes Managementsystem innerhalb aller ihrer Beteiligungsgesellschaften auf der Plattform der

  • DIN EN ISO 9001:2015
  • DIN ISO 26000 – Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen
  • DIN ISO 14001 sowie
  • unter Einbindung des Arbeits-, (Gesundheits-), Brand-, Umwelt- und Datenschutz
    sowie dem Krisenmanagement.

Alle Beteiligungen der blueplanet Investments AG müssen eine Erklärung über die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen unterzeichnen.

Mithilfe der HRCA Quick Check Liste des Dänischen Instituts für Menschenrechte führt der Vorstand der blueplanet Investments AG eine jährliche Überprüfung seiner eigenen Unternehmenstätigkeit, sowie die Tätigkeiten seiner Tochtergesellschaften durch. Zum wird in die Führungsebene oder den Aufsichtsrat jeder ausländischen Beteiligung eine vertrauenswürde Kontrollperson eingesetzt.

Die Informationen der Mitarbeiter/innen, z.B. über unsere Unternehmensstrategie, unseren Leitlinien und die Ziele, erfolgt u. a. durch den Vorstand bzw. die Führungskräfte, anlässlich von regelmäßig geführten Einzelgesprächen und Strategiemeetings oder durch Aushang.

Zusätzlich werden jährlich Workshops durch interne oder externe zu den Leitlinien gehalten. Hier werden anhand von Fallbeispielen relevante Probleme vorgestellt und diskutiert. Bei Einstellung wird jedem/r Mitarbeiter/in die Informationen zu unseren „Corporate Governance“ Richtlinien zur Verfügung gestellt und diese unterzeichnen eine Erklärung, dass sie diese verstanden haben und einhalten werden.

Der Vorstand und die Führungskräfte stellen weiterhin sicher, dass die Mitarbeiter/innen ihre Verantwortlichkeiten u.a. hinsichtlich der Produktsicherheit und –qualität kennen und die Mechanismen zur Überwachung der Wirksamkeit ihrer Handlungen greifen. Diese Mechanismen sind eindeutig identifiziert und in Stellenbeschreibungen/ Aufgabenplänen sowie in den entsprechenden Anweisungen dokumentiert.

Die Führungskräfte sind verpflichtet, die Mitarbeiter/innen im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen auf Neuerungen bzw. Änderungen detailliert hinzuweisen. Die Mitarbeiter/innen haben die Möglichkeiten, Fragen und Mitteilungen zu qualitäts- und hygienerelevanten Themen direkt an den Qualitätsmanagement-Beauftragten zu stellen, sich über betreffende Ergebnisse und daraus resultierenden Konsequenzen der internen Audits, in den Bereichen der Verwaltung bzw. des Betriebes zu informieren. Den Mitarbeiter/innen wird zusätzlich eine Möglichkeit gegeben anonym auf Verstöße gegen die Grundsätze und Leitlinien der blueplanet Investments AG hinzuweisen. Diese Hinweise werden verfolgt und entsprechende Maßnahmen getroffen, um in Zukunft ein Fehlverhalten auszuschließen. Gegenüber Mitarbeitern, die einen Verstoß melden, sog. „Whistleblower“ werden keine bestrafenden Maßnahmen vorgenommen.

Um die interne Kommunikation und den ständigen Informationsfluss zu gewährleisten, finden in regelmäßigen Intervallen Management-Meetings mit dem Vorstand und den Führungskräften statt.

Die blueplanet Investments AG strebt eine vollständige Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zum Börsengang an.